Zum weiteren Ablauf

Wir führen Sie mit Fragen durchs Thema.

Der Entwurf soll alle Ihre Wünsche umsetzen. Daher stellen wir Ihnen auf den nächsten Seiten Fragen – je nach Ihren Entscheidungen einige wenige oder viele. Zu jeder Frage bietet Ihnen ein Info-Feld Erläuterungen und Entscheidungshilfen an.

Alle Fragen und Antworten können Sie am Ende noch einmal prüfen und ändern.

Wir fassen Ihre Entscheidungen und Antworten für Sie zusammen. Sie können immer „zurückspringen“ und Antworten ändern, sei es nach jeder Frage oder ganz am Ende in der Übersicht aller Fragen und Antworten. Jede Änderung hat zur Folge, dass Sie Ihre nachfolgenden Antworten wieder neu eingeben müssen, da das Dokument individuell auf Ihren Antworten aufgebaut wird.

Wer bezahlt, erhält per E-Mail den Zugang zu seinem Entwurf und viele Erläuterungen.

Der Bezahlvorgang erfolgt wie bei vielen anderen Internetangeboten – Sie können mit Kreditkarte, PayPal oder Sofortüberweisung bezahlen. Nach kurzer Zeit erhalten Sie eine E-Mail von uns. Diese enthält einen Link. Wenn Sie ihn anklicken, können Sie Ihr Vorsorgedokument als pdf-Datei herunterladen. Der Link ist eine Woche lang gültig. Zusätzlich erhalten Sie ausführliche Erläuterungen zur Vorsorgevollmacht.

Das Vorsorgedokument muss danach wirksam errichtet werden.

Die Bevollmächtigung ist für die meisten Rechtsgeschäfte zivilrechtlich formfrei möglich. Es gibt jedoch auch wichtige Fälle, in denen eine formfreie Errichtung nicht ausreicht. Daher sollte die Vollmacht zumindest schriftlich errichtet werden. Für eine höhere Verwendbarkeit der Vorsorgevollmacht wird empfohlen, diese notariell umzusetzen – mittels Beglaubigung oder Beurkundung. Detaillierte Hinweise zur Form und Errichtung erhalten Sie während der Eingabe und erneut mit Ihrem Entwurf.

Zu Ihrer Sicherheit

Bis zum Bezahlvorgang dürfen Sie jederzeit vollständig kostenfrei abbrechen.

Sie dürfen alle Schritte ausprobieren, ohne dass Kosten entstehen. Erst wenn Sie bezahlen, wird ein das Vorsorgedokument verbindlich bestellt und erst dann entstehen Ihnen Kosten.

Bei Fragen hilft unsere Auflistung häufig gestellter Fragen (FAQ).

Viele Menschen wünschen weitere Informationen. Daher haben wir häufig gestellte Fragen zusammengestellt und beantwortet (mehr dazu in FAQ). Zusätzlich haben wir bei allen unseren Fragen an Sie eine Info-Feld installiert mit Erläuterungen und Entscheidungshilfen zu den einzelnen Themen.

Wir haben Erfahrung. Die Kanzlei ist ausschließlich auf Vorsorgeregelungen spezialisiert.

Dieses Angebot ist aus einer Erbrechtskanzlei entstanden, deren Anwälte jahrzehntelang hochwertige Vorsorgeregelungen entworfen und gestaltet haben. Sie profitieren damit von dem Fachwissen der Spezialisten, der Erfahrung aus hunderten Mandaten sowie der Kenntnis sinnvoller und vorteilhafter Formulierungen.

Zu unseren Grenzen

Dieses Angebot kann nicht alles.

Wir teilen nachfolgend klar und offen mit, was dieses Portal und Internetangebot nicht kann. Wir empfehlen daher in allen Fällen als sichersten Weg eine ergänzende individuelle rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar, in steuerlichen Fragen auch die eines Steuerberaters.

Kein persönliches Gespräch.

Dieses Angebot nutzt eine Software. Die Leistungsfähigkeit ist begrenzt durch eine limitierte Anzahl an Fragen und Lösungen, durch fehlende Menschlichkeit und fehlende Kreativität, durch fehlende Reaktionsmöglichkeiten auf Ihre individuellen Fragen und Hinweise sowie durch unsere Auswahl der für ein solches Angebot am häufigsten nachgefragten Gestaltungen. Unser Software-Angebot kann daher niemals die Qualität einer hochwertigen persönlichen Beratung erreichen. Daher wird als sicherster Weg empfohlen, neben der schnellen und kostengünstigen Erstellung über diese Internetseiten auch eine persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar in Anspruch zu nehmen, um die Lücken einer Software verlässlich zu schließen.

Keine Beratung zu Vermögenswerten mit Sonderregeln.

In einigen Lebens- und Vermögensbereichen gibt es Sonderrecht, welches bei der Gestaltung und Anwendung von Vollmachten zu berücksichtigen ist. Beispielsweise gelten Besonderheiten bei Beteiligungen an Gesellschaften, Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Vertragsbeziehungen und in anderen Fällen. Eine Vertretung könnte in jenen Bereichen untersagt sein oder besonderen Voraussetzungen unterliegen. Dies ist bei der Gestaltung und Anwendung von Vollmachten zu berücksichtigen. Ob Ihr Vermögen und Umfeld von solchen Sonderregeln betroffen wäre, ist mit einer Software nicht zu klären. Dies kann nur durch einen Rechtsberater im Einzelfall geprüft und beraten werden.

Keine Beratung zu besonderen Anwendungsbereichen.

Es gibt in Deutschland tausende Gesetze und Rechtsverhältnisse. Alle können wir mit einer Software nicht abdecken. Ein Beispiel: Kommt für den Vollmachtgeber besonderes Berufsrecht zur Anwendung (so z.B. bei Ärzten, Steuerberatern, Rechtsanwälten, aber auch in vielen Finanzdienstleistungs- und gewerblichen Berufen), so bleibt zu prüfen, inwieweit die Vollmacht auch in diesem beruflichen Kontext wirksam ist und genutzt werden kann. Es wird daher empfohlen, die möglichen Anwendungsfelder der Vollmacht zu klären und je nach persönlichen Umständen dann eine ergänzende Beratung über solche Rechtsgebiete bei einem Rechtsanwalt oder Notar Ihrer Wahl einzuholen.

Keine Beratung zu ausländischem Recht.

Die beiliegende Vollmacht ist ausschließlich nach deutschem Recht und zur Verwendung in Deutschland gestaltet worden. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass in ausländischen Rechtsordnungen andere Regelungen für Vollmachten gelten können – für deren zulässigen Inhalt, die Form und sonstige Ausgestaltung, für deren Auslegung und die Bedeutung der in ihr verwendeten Formulierungen. Bei Berührungspunkten mit anderen Ländern ist als sicherster Weg eine individuelle Prüfung auch des ausländischen Rechts und eine Anpassung der Vorsorgevollmacht anzuraten. Für die Vielzahl möglicher Länder und Einzelfragen kann eine Software dies nicht leisten.

Keine Prüfung der Geschäftsfähigkeit.

Nur wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und geschäftsfähig ist, kann eine Vorsorgevollmacht errichten. Unsere Entwürfe gehen davon aus, dass beides bei demjenigen gegeben ist, der die Vorsorgevollmacht errichten will. Wenn die Geschäftsfähigkeit fraglich ist, z.B. bei alters- oder krankheitsbedingten Einschränkungen der Willensbildung, empfehlen wir eine fachärztliche Klärung der Geschäftsfähigkeit. Eine Software kann dies nicht leisten.